Das Amtsgericht Düsseldorf-Gerresheim (bis 1909: Amtsgericht Gerresheim) war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gerresheim.
Geschichte
In Preußen war bis 1879 das Friedensgericht Gerresheim für Gerresheim zuständig. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgericht Gerresheim. Es war dem Landgericht Düsseldorf zugeordnet.
Das Amtsgericht Gerresheim war für die Bürgermeistereien Benrath, Gerresheim und Hilden aus dem Landkreis Düsseldorf zuständig. Am Amtsgericht Gerresheim bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Hilden gehalten.
1909 wurde Gerresheim nach Düsseldorf eingemeindet, entsprechend wurde das Amtsgericht in Amtsgericht Düsseldorf-Gerresheim umbenannt.
1945 wurde das Amtsgericht Düsseldorf-Gerresheim aufgehoben. Der Sprengel wurde dem Amtsgericht Düsseldorf zugeordnet.
Siehe auch
- Gerichte in der Rheinprovinz
- Gerichtsgründung 1879
- Aufgelöst 1945
- Amtsgericht (Rheinprovinz)
- Organisation (Düsseldorf)