Das Landgericht Düsseldorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Düsseldorf, vom Rhein-Kreis Neuss die Gemeinden Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss sowie vom Kreis Mettmann die Gemeinden Hilden, Langenfeld (Rheinland), Monheim am Rhein und Ratingen.
Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen nimmt das LG Düsseldorf für die Bezirke aller Landgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen wahr.
Das Dienstgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurde beim LG eingerichtet. Nächste Instanz ist der Dienstgerichtshof der Richter des Landes Nordrhein-Westfalen in Hamm.
Gerichtsgebäude
Das Landgericht Düsseldorf ist, zusammen mit dem Amtsgericht Düsseldorf, seit März 2010 in einem 2009 errichteten Neubau an der Werdener Straße 1 im Stadtteil Oberbilk untergebracht. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 62.000 m². Bis dahin befanden sich beide Gerichte in drei teils zusammenhängenden historischen Gebäuden des ehemaligen Statthalterpalais in der Düsseldorfer Altstadt an der Mühlenstraße.
Geschichte
Ab 1820
Das Landgericht Düsseldorf existiert unter diesem Namen seit 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Düsseldorf waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:
| Friedensgericht | Sitz |
|---|---|
| Friedensgericht Crefeld | Krefeld |
| Friedensgericht Dormagen | Dormagen |
| Friedensgericht Düsseldorf | Düsseldorf |
| Friedensgericht Gerresheim | Gerresheim |
| Friedensgericht Gladbach | Gladbach |
| Friedensgericht Grevenbroich | Grevenbroich |
| Friedensgericht Jüchen | Jüchen |
| Friedensgericht Neuss | Neuss |
| Friedensgericht Odenkirchen | Odenkirchen |
| Friedensgericht Opladen | Opladen |
| Friedensgericht Ratingen | Ratingen |
| Friedensgericht Uerdingen | Uerdingen |
| Friedensgericht Viersen | Viersen |
Hinzu kamen 1820 noch die folgenden Friedensgerichte, die aber 1834 dem dann neu gegründeten Landgericht Elberfeld zugeordnet wurde:
| Friedensgericht | Sitz |
|---|---|
| Friedensgericht Barmen | Barmen |
| Friedensgericht Elberfeld | Elberfeld |
| Friedensgericht Lennep | Lennep |
| Friedensgericht Mettmann | Mettmann |
| Friedensgericht Remscheid | Remscheid |
| Friedensgericht Ronsdorf | Ronsdorf |
| Friedensgericht Solingen | Solingen |
| Friedensgericht Velbert | Velbert |
| Friedensgericht Wermelskirchen | Wermelskirchen |
Seit 1879
Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Düsseldorf in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt. Das königlich preußische Landgericht Düsseldorf wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Städte Krefeld und Düsseldorf und die Kreise Düsseldorf, Gladbach, Grevenbroich, Krefeld und Neuß sowie für Teile der Kreise Moers und Solingen zuständig. Ihm waren folgende zwölf Amtsgerichte zugeordnet:
| Amtsgericht | Sitz | Bezirk |
|---|---|---|
| Amtsgericht Düsseldorf | Düsseldorf | Stadtkreis Düsseldorf und den Landkreis Düsseldorf außer dem Teil, der den Amtsgerichten Gerresheim und Ratingen zugeordnet war |
| Amtsgericht Gerresheim | Gerresheim | Aus dem Landkreis Düsseldorf die Bürgermeistereien Benrath, Gerresheim und Hilden |
| Amtsgericht Krefeld | Krefeld | Stadtkreis Krefeld und den Landkreis Krefeld außer dem Teil, der dem Amtsgericht Uerdingen zugeordnet war |
| Amtsgericht Mönchengladbach | Mönchengladbach | Landkreis Gladbach außer dem Teil, der den Amtsgerichten Odenkirchen, Rheydt und Viersen zugeordnet war |
| Amtsgericht Grevenbroich | Grevenbroich | Landkreis Grevenbroich außer dem Teil, der dem Amtsgericht Odenkirchen zugeordnet war sowie aus dem Landkreis Neuß die Bürgermeistereien Nettesheim und Rommerskirchen |
| Amtsgericht Neuss | Neuss | Landkreis Neuss außer dem Teil, der dem Amtsgericht Grevenbroich zugeordnet war |
| Amtsgericht Odenkirchen | Odenkirchen | Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Liedberg, Odenkirchen und Schelsen sowie aus dem Landkreis Grevenbroich die Bürgermeistereien Hochneukirch, Wanlo und Wickrath |
| Amtsgericht Opladen | Opladen | Aus dem Landkreis Solingen die Stadt Opladen und die Bürgermeistereien Burscheid, Hitdorf, Leichlingen, Monheim, Neukirchen, Opladen, Richrath, Schlebusch und Witzhelden |
| Amtsgericht Ratingen | Ratingen | Aus dem Landkreis Düsseldorf die Bürgermeistereien Angermund, Eckamp, Hubbelrath, Mintard und Ratingen |
| Amtsgericht Rheydt | Rheydt | Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Rheydt und Rheindahlen |
| Amtsgericht Uerdingen | Uerdingen | Aus dem Landkreis Krefeld die Bürgermeistereien Bockum, Lank, Linn, Osterath und Uerdingen sowie aus dem Kreis Mörs die Bürgermeisterei Friemersheim |
| Amtsgericht Viersen | Viersen | Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Neersen, Schiefbahn und Viersen |
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 459.446 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und elf Richter tätig. Beim Landgericht war eine Kammer für Handelssachen mit vier Handelsrichtern eingerichtet, die für die Bezirke der Amtsgerichte in Düsseldorf, Gerresheim, Opladen und Ratingen zuständig war.
Die Errichtung des Landgericht Krefeld erfolgte durch das preußische Gesetz betreffend die Einrichtung eines Landgerichts zu Crefeld vom 23. April 1906. Ihm wurden die Amtsgerichte Krefeld, Uerdingen und Viersen zugeordnet, die vorher zum Landgericht Düsseldorf gehörten. Der Sprengel des Landgerichts Düsseldorf verkleinerte sich entsprechend.
Internationale Aufmerksamkeit genoss das Landgericht Düsseldorf in den Jahren 1975 bis 1981, als dort der dritte Majdanek-Prozess verhandelt wurde. Von Ende Oktober bis Ende November 2006 fand die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses statt, der mit einer millionenschweren Geldauflage endete. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor auf die Revision der Staatsanwaltschaft die Freisprüche aller Angeklagten aufgehoben.
Gebäude
Mitte des 19. Jahrhunderts befand sich das Friedensgericht und das Landgericht Düsseldorf im Hondheimschen Palais in der Akademiestraße 3 und 5.
Im Jahre 1871 wurde das Landgerichtsgebäude am Königplatz (heute Martin-Luther-Platz) eingeweiht. Heute befindet sich hier der Hauptsitz des Justizministeriums. 1913 begann der Bau des jetzigen Justizgebäudes an der Mühlenstraße. Nach einem im November des Kriegsjahres 1915 gefassten Beschluss der Provinzverwaltung wurde der bescheiden geplante Bau erheblich erweitert. Dies drückte sich vor allem in dem monumentalen Eingangsbereich aus. Die Außenmauern sind mit rheinischen Klinkern in den Farben hellrot bis schwärzlich-violett verblendet worden. Die gewaltigen Säulen der Front sind wie die Gesimse und Brüstungen aus Kirchheimer Muschelkalk. Sechs Figuren von ca. drei Metern Höhe thronen über dem Eingangsportal. Sie versinnbildlichen die klassischen und die christlichen Tugenden, nicht aber die Tugend der Gerechtigkeit. Diese findet sich im Gebäude selbst in Form des vergoldeten Kopfes der Justitia oberhalb des Durchgangsportals des Haupttreppenhauses. Die zweite Etage der Front schließt ab mit den Köpfen „Rechtsgelehrte und Weise des Altertums“.
Ab dem Jahr 1956 wurden Erweiterungsbauten errichtet.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Das dem Landgericht Düsseldorf übergeordnete Gericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf; nachgeordnete Gerichte sind die Amtsgerichte in Düsseldorf, Neuss, Langenfeld und Ratingen.
Richter
- Franz Eichhoff (Landgerichtsdirektor 1921 bis 1924)
- Heinrich Steinmetz
Siehe auch
- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen