Support
Kostenlose Download- und Informationsplattform

In Mittelalter und Früher Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren

Amt Gießen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Amt Gießen war ein Amt der Landgrafschaft Hessen und zuletzt des Großherzogtums Hessen.

Funktion

In Mittelalter und Früher Neuzeit waren Ämter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt. Dem Amt stand ein Amtmann vor, der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde.

Geschichte

Der älteste Hinweis auf ein Amt in Gießen stammt von 1263, als ein „Amtmann“ für Gießen erwähnt wurde. Zwischen 1197 und 1265 ist belegt, dass ein entsprechendes Gebiet als „Grafschaft Gießen“ bezeichnet wird. Das sehr umfangreiche Gebiet dieses Amtes wurde noch vor 1556 geteilt, unter anderem in ein Stadtamt Gießen (folgend auch Oberamt Gießen genannt) und ein Landamt Gießen.

Bei der Landesteilung nach dem Tod des Landgrafen Philipp I., des Großmütigen, 1567 fielen die beiden Ämter an die neu gebildete Landgrafschaft Hessen-Marburg und nach Aussterben dieser Zweiglinie 1604 und den Hessenkriegen 1648 mit dem Westfälischen Frieden endgültig an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die dann 1806 zum Großherzogtum Hessen wurde.

1821/22 kam es zu einer Verwaltungsreform im Großherzogtum. Mit ihr wurden nun auch auf unterer Ebene Gericht und Verwaltung getrennt. Für die bisher in den Ämtern wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Das Stadtamt und das Landamt Gießen wurden aufgelöst. Ihre Verwaltungsaufgaben wurden an den Landratsbezirk Gießen übertragen.

Bestandteile

15021556nach 1783ZuteilungAnmerkung
Annerod
Bieber Bieber gehörte teils zu Fellingshausen, teils zu Rodheim.
Daubringen Daubringen Landamt Gießen
Dornholzhausen
Dutenhofen
Fellingshausen Landamt Gießen
Friedelhausen Stadtamt Gießen
Garbenteich Garbenteich Landamt Gießen
Gießen Gießen Gießen Stadtamt Gießen
Großen-Linden Großen-Linden Großen-Linden Stadtamt Gießen
Großrechtenbach 1703 bei der Teilung des Hüttenberg (Hessen)Hüttenbergs an Nassau
Hardthof Stadtamt Gießen
Hausen
Heuchelheim Heuchelheim Landamt Gießen
Hochelheim 1703 bei der Teilung des Hüttenbergs an Nassau
Hörnsheim 1703 bei der Teilung des Hüttenbergs an Nassau
Hüttenberg Gericht, nach anderer Quelle Sitz eines eigenen Amtes
Kinzenbach
Kirch-Göns
Kirchberg
Kleinlinden Stadtamt Gießen
Kleinrechtenbach Kleinrechtenbach 1703 bei der Teilung des Hüttenbergs an Nassau
Lang-Göns
Launsbach
Leihgestern
Lollar Lollar Lollar Landamt Gießen 1556: Gericht
Mainzlar Mainzlar Landamt Gießen
Pohl-Göns
Reiskirchen
Rodheim Rodheim Landamt Gießen
Ruttershausen Ruttershausen Landamt Gießen
Schiffenberg Seit 1577, ehemalige Deutschordenskommende
Staufenberg Staufenberg Staufenberg Stadtamt Gießen
Landamt Gießen
Steinbach Steinbach Steinbach Landamt Gießen 1556: Gericht
Steinberg Steinberg Landamt Gießen
Trohe Stadtamt Gießen
Vollnkirchen 1703 bei der Teilung des Hüttenbergs an Nassau
Volpertshausen
Watzenborn Watzenborn Landamt Gießen
Weidenhausen
Wieseck Wieseck Stadtamt Gießen
Wißmar
Eigenleute des Landgrafen im Busecker Tal

Recht

Im Amt Gießen galt das Gemeine Recht. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung als Partikularrecht auch im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum Großherzogtum Hessen und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.

Oben