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Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines

Universitätsrat (Österreich)

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Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines der obersten Organe jeder Universität. Seine Funktion entspricht in etwa dem eines Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Der Universitätsrat wurde in dieser Form durch das Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Die Kompetenzen des zuvor bestehenden Universitätsbeirats wurden übernommen und maßgeblich erweitert. Neben dem Kollegialorgan werden – meist umgangssprachlich – auch einzelne seiner Mitglieder Universitätsrat (oder Universitätsrätin) genannt.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Funktionsperiode

Ein Universitätsrat besteht wahlweise aus 5, 7 oder 9 Mitgliedern. Die Größe legt der Gründungskonvent einer Universität fest, Änderungen können vom Senat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Von den Mitgliedern werden 2, 3 oder 4 (je nach Größe) vom Senat gewählt, ebenso viele werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung bestellt. Das letzte Mitglied wird von den Mitgliedern des Universitätsrates einvernehmlich bestellt.

Die Mitglieder sollten nach § 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig [sein] und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Ausgeschlossen sind Angehörige der jeweiligen Universität oder des zuständigen Bundesministeriums. Auch Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei dürfen nicht zum Universitätsrat berufen werden. Auch eine Tätigkeit innerhalb der letzten vier Jahre in einer der genannten Funktionen schließt eine Position als Universitätsrat aus.

Die Funktionsperiode des Universitätsrats beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl einzelner Mitglieder ist zulässig.

Aufgaben

Die Aufgaben eines Universitätsrates entsprechen in etwa denen eines Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft. Sie sind in § 21 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 definiert und umfassen etwa (Auszug):

  • Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans, des Entwurfs der Leistungsvereinbarung und der Geschäftsordnung des Rektorats (jeweils auf Vorschlag des Rektorats)
  • Wahl des Rektors/der Rektorin aus einem Dreiervorschlag des Senats sowie Abschluss des Arbeitsvertrages mit ihm/ihr
  • Wahl der Vizerektoren/der Vizerektorinnen nach Vorschlag des Rektors/der Rektorin
  • Genehmigung der Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (auf Vorschlag des Rektorats)

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Universitätsrat berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Universität zu informieren. Die Universitätsorgane sind zur Auskunftserteilung und Kooperation mit dem Universitätsrat verpflichtet.

Universitätsräte an den Universitäten

Universitätsräte für die Funktionsperiode 1. März 2018 bis 28. Februar 2023
UniversitätMitgliederzahlVorsitzender
Johannes Kepler Universität Linz9 MitgliederHeinrich Schaller
Universität Graz9 MitgliederCaroline List
Medizinische Universität Graz7 MitgliederHans Sünkel
Medizinische Universität Innsbruck7 MitgliederElisabeth Zanon
Medizinische Universität Wien5 MitgliederEva Dichand
Montanuniversität Leoben5 MitgliederWaltraud Klasnic
Technische Universität Graz7 MitgliederKarin Schaupp
Technische Universität Wien7 MitgliederPeter Oswald
Universität für Bodenkultur Wien7 MitgliederKurt Weinberger
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz5 MitgliederHerwig Hösele
Universität für Weiterbildung Krems5 MitgliederWolfgang Mazal
Universität Mozarteum Salzburg5 MitgliederKarl Ludwig Vavrovsky
Universität Innsbruck7 MitgliederWerner Ritter
Universität Klagenfurt7 MitgliederWerner Wutscher
Universität Salzburg7 MitgliederGeorg Lienbacher
Universität Wien9 MitgliederEva Nowotny
Veterinärmedizinische Universität Wien5 MitgliederJohannes Khinast
Akademie der bildenden Künste Wien5 MitgliederEduard Saxinger
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien5 MitgliederStefan Zapotocky
Universität für angewandte Kunst Wien5 MitgliederThomas Jakoubek
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz7 MitgliederGustav Pomberger
Wirtschaftsuniversität Wien5 MitgliederCattina Leitner
Universitätsräte für die Funktionsperiode 1. März 2023 bis 28. Februar 2028
UniversitätVorsitzende*r
Montanuniversität LeobenStefan Pierer
Technische Universität GrazChrista Neuper
Universität für Bodenkultur WienJosef Plank
Johannes Kepler Universität Linz Katharina Pabel
Medizinische Universität Wien Eva Dichand
Technische Universität WienPeter Oswald
Universität InnsbruckReinhard Schretter
Wirtschaftsuniversität WienCattina Leitner
Universität für angewandte Kunst WienHildegund Amanshauser
Universität SalzburgMarianne Schulze
Universität GrazHerbert Beiglböck
MozarteumKarlheinz Töchterle
Universität Wien Elisabeth Lovrek

Siehe auch

  • Hochschulrat (deutsche Entsprechung)
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