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Die Europäische Umweltagentur (EUA, englisch European Environment Agency, EEA) ist eine Agentur der Europäischen Union. Sie ist eine 1990 mit der Verordnung (EW

Europäische Umweltagentur

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Die Europäische Umweltagentur (EUA, englisch European Environment Agency, EEA) ist eine Agentur der Europäischen Union. Sie ist eine 1990 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1210/1990 vom Europäischen Rat gegründete Agentur. 1994 nahm die Agentur ihre Arbeit am Sitz in Kopenhagen, Dänemark, auf. Seit 2013 ist Leena Ylä-Mononen Exekutivdirektorin der Agentur.

Europäische Umweltagentur
EUA
 
Bild
Die EEA am Kongens Nytorv 6 in Kopenhagen
Englische Bezeichnung European Environment Agency
Französische Bezeichnung Agence européenne pour l’environnement
Dänische Bezeichnung Det Europæiske Miljøagentur
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Kopenhagen, Dänemark
Vorsitz Leena Ylä-Mononen
Gründung 1990
eea.europa.eu

Ihre Aufgabe ist es, politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit sachdienliche Informationen und Daten im Bereich der Umwelt zu liefern. Dazu betreibt die EUA auch das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und koordiniert das Projekt CORINE Land Cover.

Die Agentur beschäftigt 295 Mitarbeiter (Stand: April 2026) und hat im Fiskaljahr 2025 ein Budget von 108,6 Millionen Euro, davon stammen 74,5 Mio. (2024: 67,8 Mio.; 2023: 58,6 Mio.) Euro aus EU- und EFTA-Beiträgen und 34,1 Mio. (2024: 33,8 Mio.; 2023: 17,5 Mio.) Euro aus zweckgebundenen Mitteln, wie die des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Aufgabe der EUA ist das rechtzeitige Zusammentragen, Aufbereiten und Bereitstellen von sachdienlichen und zuverlässigen themenspezifischen Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Umwelt auf europäischer Ebene.

Dazu betreibt die Agentur u. a. eine Datenbank, aus der sie auf definierten Indikatoren beruhende Informationen bezieht, die als Basis für umweltpolitische Entscheidungen dienen können. Dabei werden zunehmend die Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekten von Lebensqualität berücksichtigt.

Die Gründungsverordnung sieht ebenfalls vor, dass die EUA alle fünf Jahre einen „Bericht [...] über den Zustand der sowie die Tendenzen und Aussichten für die Umwelt“ veröffentlicht. Vom 3. bis 6. März 2015 wurde der Bericht des Jahres 2015 bei einer Reihe von Veranstaltungen in Brüssel vorgestellt. Der Bericht des Jahres 2020 wurde am 4. Dezember 2019 veröffentlicht.

Im Rahmen des Wasser-Informationssystem für Europa veröffentlicht die Agentur regelmäßig Informationen zur Qualität von Gewässern.

Mitglieder

Mitglieds- und Kooperationsstaaten der Europäischen Umweltagentur
  • Mitgliedsstaat
  • Kooperationsstaat
  • Die Agentur hat (Stand 2021) 32 Mitgliedstaaten, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Außerdem kooperiert die EUA mit den sechs südosteuropäischen Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien.

    Laut Gründungsverordnung steht die Agentur auch Nichtmitgliedstaaten der EU offen, die auf dem Gebiet des Umweltschutzes ähnliche Ziele verfolgen wie die Gemeinschaft. So nehmen Island, Liechtenstein und Norwegen bereits seit der Gründung der Agentur an ihren Tätigkeiten teil, und im Jahre 2002 sind zwölf der 13 Kandidatenländer hinzugekommen, so dass die Agentur die erste Gemeinschaftseinrichtung ist, die diese Länder als neue Mitglieder begrüßen konnte. Seit dem 1. April 2006 ist auch die Schweiz Mitgliedsstaat der EUA. Großbritannien jedoch beendete mit seinem Austritt aus der EU Ende Januar 2020 auch seine Mitgliedschaft in der EUA.

    Die Agentur arbeitet aktiv mit internationalen Einrichtungen und Organisationen auf dem Gebiet des Umweltschutzes zusammen.

    Wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel

    Mit dem am 29. Juli 2021 in Kraft getretenen Europäischen Klimagesetz wurde an der Europäischen Umweltagentur der 15-köpfige Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel (auch Europäischer Klimarat) eingerichtet. Die Mitglieder des Beirats werden vom Verwaltungsrat für vier Jahre benannt. Der Beirat wählt sich einen Vorsitz und gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, er soll seine Aufgaben unabhängig von der EUA wahrnehmen. Die Mitglieder sollen ihre Stellungnahmen unabhängig von den Mitgliedstaaten und Organen der EU abgeben.

    Das Europäische Klimagesetz weist dem Beirat die Aufgabe zu, anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus den IPCC-Berichten und Klimadaten zu beraten und Berichte zu erstellen. Dabei soll es um die Klimaziele, Treibhausgasbudgets und klimapolitische Maßnahmen der Europäischen Union gehen, einschließlich deren Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommen von Paris. Außerdem soll der Beirat zum wissenschaftlichen Austausch beitragen und das Bewusstsein für den Klimawandel schärfen.

    Für die erste Amtsperiode berief der Vorstand der Umweltagentur am 24. März 2022 folgende Mitglieder in den Beirat (angegeben sind ihre Staatsbürgerschaften, denn jedes EU-Land darf maximal durch zwei Staatsbürger vertreten sein):

    • Ottmar Edenhofer Deutschland Deutschland (Vorsitz)
    • Jette Bredahl Jacobsen Danemark Dänemark (Stellvertretende Vorsitzende)
    • Laura Díaz Anadón Spanien Spanien Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten (Stellvertretende Vorsitzende)
    • Maarten Van Aalst Niederlande Niederlande
    • Constantinos Cartalis Griechenland Griechenland
    • Suraje Dessai Portugal Portugal Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    • Vera Eory Ungarn Ungarn Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    • Edgar Hertwich Osterreich Österreich
    • Lena Kitzing Danemark Dänemark Deutschland Deutschland
    • Elena López-Gunn Spanien Spanien Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    • Lars J. Nilsson Schweden Schweden
    • Keywan Riahi Osterreich Österreich
    • Joeri Rogelj Belgien Belgien
    • Nicolaas Schrijver Niederlande Niederlande
    • Jean-François Soussana Frankreich Frankreich

    Siehe auch

    • Generaldirektion Umwelt
    • Umweltpolitik der Europäischen Union
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