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Das Landeswappen des Freistaats Thüringen wurde am 30. Januar 1991 angenommen und zeigt einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönte

Thüringer Landeswappen

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Das Landeswappen des Freistaats Thüringen wurde am 30. Januar 1991 angenommen und zeigt einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönten und goldbewehrten Löwen auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

Landeswappen Thüringens
Details
Eingeführt 30. Januar 1991
Wappenschild aufrecht stehender, achtfach rot-silbern gestreifter, goldgekrönter und goldbewehrter Löwe auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen

Geschichte

Thüringische Staaten (bis 1918)

 
Vollwappen des Wettiner Landgrafen Albrecht um 1265

Als älteste farbige Darstellung des Thüringer Urwappens blieb der Wappenschild des Landgrafen Konrad von Thüringen aus dem 13. Jahrhundert erhalten. Sie zeigt im blauen Schild den von Rot und Silber siebenfach geteilten, golden bewehrten und gekrönten Bunten Löwen der Ludowinger, den Landgrafen von Thüringen. Der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg entließ Hessen 1264/65 in die politische Selbstständigkeit, das seitdem den Bunten Löwen umgekehrt gestreift (silber-rot) im Wappen führt.

Bis zum Ende der Monarchie 1918 lagen auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen die acht Thüringischen Staaten: das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogtum Sachsen-Altenburg, das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das Herzogtum Sachsen-Meiningen, das Fürstentum Reuß älterer Linie, das Fürstentum Reuß jüngerer Linie, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Sie führten jeweils ein eigenes Wappen.

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    Sachsen-Weimar-Eisenach
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    Sachsen-Altenburg
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    Sachsen-Coburg und Gotha
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    Sachsen-Meiningen
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    Reuß älterer Linie
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    Reuß jüngerer Linie
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    Schwarzburg-Rudolstadt
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    Schwarzburg-Sondershausen

Land Thüringen (1920–1945)

Das Landeswappen für das Land Thüringen wurde am 7. April 1921 verliehen. Es zeigt sieben silberne Sterne auf rotem Grund. Die sieben Sterne stehen für die sieben Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Volksstaat Reuß, Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt, aus denen das Land am 1. Mai 1920 gebildet wurde.

1933 wurde dem Land von der nationalsozialistischen Landesregierung ein anderes Wappen verliehen, da die Nationalsozialisten sich an den an Davidsterne erinnernden Sternen störten. Das von den Nationalsozialisten verliehene Landeswappen zeigte einen hessischen Löwen in der Mitte (Symbol der Landgrafen von Thüringen) mit Hakenkreuz in der rechten Pfote, oben waren der sächsische Rautenkranz (Symbol der ernestinischen Gebiete) und der Schwarzburger Adler zu sehen. Unten waren der reußische Löwe und die Henne der Henneberger abgebildet. Das Wappen orientierte sich vom Aufbau und Inhalt stark an dem Wappen des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und wurde von 1933 bis 1945 verwendet. Als kleines Staatswappen wurde von Behörden nur der Herzschild geführt. Gestaltet wurde das Wappen von dem Altenburger Maler Ernst Müller-Gräfe. Wegen seiner Symbolik wurde es auch als „Thüringer Tiergarten“ apostrophiert.

Im Juli 1945 erhielt Thüringen sein nunmehr drittes Hoheitszeichen, einen goldenen Löwen auf rotem Grund, umgeben von jetzt acht silbernen Sternen. Der neu aufgenommene Stern symbolisierte jene Gebiete des preußischen Thüringen – der 1944 aus der Provinz Sachsen ausgegliederte Regierungsbezirk Erfurt einschließlich des seit diesem Zeitpunkt zugehörigen Kreises Herrschaft Schmalkalden – die im Sommer 1945 in das Land integriert wurden. In der DDR wurde 1952 mit dem Land Thüringen auch dessen Wappen abgeschafft.

  •  
    1920–1933
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    1933–1945
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    1943–1952

Freistaat Thüringen (seit 1990)

Das heutige Wappen ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30. Januar 1991 geregelt. Der achte Stern steht für die zum Freistaat Thüringen gehörenden, ehemals preußischen und vormals teilweise hessischen Gebiete (u. a. Artern, Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen, Schmalkalden und Suhl). Die Gestaltung des Wappens ist ein Entwurf des Thüringer Grafikers Lothar Freund aus dem Jahr 1992.

Das thüringische Wappen ist dem hessischen sehr ähnlich. Der hessische Löwe steht ebenfalls in blauem Felde, ist aber neunfach von Silber und Rot geteilt sowie golden bewehrt. Er ist ungekrönt und die Sterne fehlen. Der Wappenschild Hessens ist – im Gegensatz zu dem Thüringens – von einer sogenannten Volkskrone gekrönt.

Da das Wappen nur von Landeseinrichtungen verwendet werden darf, wurde für die Öffentlichkeit, die ihre Verbundenheit mit Thüringen zeigen will, eine abgewandelte Version als Wappenzeichen (Signet) eingeführt.

  •  
    Landeswappen
  •  
    Signet

Siehe auch

  • Hessenlöwe
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