Support
Kostenlose Download- und Informationsplattform
  • Wikipedia

Der Europäische Bürgerbeauftragte (auch Europäischer Ombudsmann,englisch European Ombudsman; für die Einrichtung auch Europäische Ombudsstelle) ist der Bürgerbe

Europäischer Bürgerbeauftragter

  • Startseite
  • Europäischer Bürgerbeauftragter
Teresa Anjinho ist Europäische Bürgerbeauftragte seit dem 27. Februar 2025

Der Europäische Bürgerbeauftragte (auch Europäischer Ombudsmann,englisch European Ombudsman; für die Einrichtung auch Europäische Ombudsstelle) ist der Bürgerbeauftragte der Europäischen Union mit Amtssitz in Straßburg und untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. Seine Tätigkeit beruht auf Art. 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Beschluss des Europäischen Parlaments („Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten“) vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten.

Flagge der Europäischen Union

Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom

Titel: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Organisationsrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 138e Absatz 4,
EGKS-Vertrag, insbesondere Artikel 20d Absatz 4 und
Euratom-Vertrag, insbesondere Artikel 107d Absatz 4
Anzuwenden ab: 5. Mai 1994
Fundstelle: ABl. L 113, 4. Mai 1994, S. 15
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Institution des Bürgerbeauftragten hat ihre Wurzeln in Schweden. Dort wurde 1809 die Verfassung reformiert. Die neue Verfassung gab dem Parlament die Macht, einen Bürgerbeauftragten oder Ombudsmann zu ernennen, der unabhängig vom König und der sonstigen Verwaltung war, über die man sich beschweren konnte.

1919 wurde Finnland unabhängig und richtete ebenfalls das Amt des Bürgerbeauftragten ein. 1953 folgte Dänemark, 1962 Neuseeland und Norwegen. Im Jahr 1995, als die Europäische Gemeinschaft den ersten Bürgerbeauftragten wählte, gab es weltweit bereits 75 seiner Kollegen, davon 27 in Europa.

Das Europäische Parlament hat 1979 kurz nach seiner ersten Direktwahl gefordert, dass ein Europäischer Bürgerbeauftragter ernannt wird. Auch im Bericht des Ausschusses für ein Europa der Bürger von 1985 war der Vorschlag enthalten. Doch erst im Jahr 1990, als der damalige spanische Regierungschef Felipe González in einem Brief an seine Kollegen im Europäischen Rat die Idee einer Europäischen Staatsbürgerschaft aufwarf, kam die Debatte in Fahrt. Im Vertrag von Maastricht (1992) wurde die Institution des Bürgerbeauftragten geschaffen und am 12. Juli 1995 wählte das Europäische Parlament den ersten Amtsinhaber, den Finnen Jacob Söderman. Ursprüngliche Rechtsgrundlage des Amtes waren Art. 8d (= Art. 21) und Art. 138e (= Art. 195) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Art. 20d EGKS-Vertrag, Art. 107d Euratom).

Aufgabe und Zuständigkeiten

Nach Art. 228 AEUV untersucht der Europäische Bürgerbeauftragte Beschwerden über die Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Nicht zuständig ist er für Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Rechtsprechungstätigkeit des Europäischen Gerichtshofs.

Beschwerdebefugt sind Unionsbürger sowie natürliche oder juristische Personen mit Wohnort bzw. Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Anders als bei der Petition zum Europäischen Parlament selbst nach Art. 227 AEUV muss der Beschwerdeführer von dem gerügten Verhalten nicht persönlich betroffen sein, es ist also auch eine Popularbeschwerde möglich. Unzulässig ist die Beschwerde, wenn das gerügte Verhalten bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist oder war.

Beschwerden einreichen

Eine Beschwerde kann in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein, seit 1. Juli 2013 also in 24 Sprachen. Für die Einreichung gibt es ein Online-Beschwerdesystem. Es kann aber auch ein Formular heruntergeladen, ausgefüllt und per Post eingereicht werden. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, welcher Missstand angeprangert wird und gegen welche Behörde sich die Beschwerde richtet.

Zahlen und Fakten

Im ersten vollen Kalenderjahr (1996) gingen 842 Beschwerden neu ein. Drei weitere Beschwerden wurden vom Bürgerbeauftragten selbst initiiert. Für 921 Beschwerden (eingegangen in 1995 und 1996) wurde die Prüfung auf Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten abgeschlossen. Nur 35 % (323) der geprüften Beschwerden fielen tatsächlich in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten.

2024 gingen 2.264 Beschwerden ein, von denen ca. 39 % innerhalb des Mandats des Bürgerbeauftragten lagen. Die weitaus meisten Beschwerden (65 %) richteten sich gegen die Europäische Kommission, gefolgt vom Beschwerden über das Europäische Amt für Personalauswahl (6,5 %). Nur ein kleiner Teil der Beschwerden (2,2 %) betraf das Europäische Parlament. Der am häufigsten angeprangerte Missstand war mangelnde Transparenz – durch mangelnde Information oder die Verweigerung von Information. 42,2 % aller Beschwerden hatten diesen Betreff. Die meisten registrierten Beschwerden kamen aus Spanien (16 %). gefolgt von Deutschland (10 %).

Amtsinhaber

  • Jacob Söderman (1. September 1995 bis 31. März 2003)
  • Nikiforos Diamandouros (1. April 2003 bis 30. September 2013)
  • Emily O’Reilly (1. Oktober 2013 bis 27. Februar 2025)
  • Teresa Anjinho (seit 27. Februar 2025)
←Nächster BeitragVorheriger Beitrag→
Am meisten gelesen - Wikipedia
  • März 21, 2026

    Nordrhein-Westfalen

  • März 22, 2026

    Osmanisches Reich

  • April 04, 2026

    SpVgg Neckargemünd

  • März 22, 2026

    Napoleon Bonaparte

  • März 26, 2026

    Masturbation

Studio

  • Wikipedia

Newsletter Anmeldung

Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie uns
© 2025 www.wikimap.de-de.nina.az - Alle Rechte vorbehalten.
Urheberrecht: Dadash Mammadov
Oben