Das Oberlandesarbeitsgericht Tübingen war ein Gericht in Baden-Württemberg. Es bestand von 1948 bis 1953.
Geschichte und Zuständigkeiten
Das Oberlandesarbeitsgericht Tübingen wurde durch ein Gesetz vom 6. August 1948 in Württemberg-Hohenzollern eingerichtet. Sein Sitz war in Tübingen. Das Gericht fungierte als Revisionsinstanz für Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten. Das Gericht diente bis 1951 auch als Revisionsinstanz für den Landkreis Lindau.
Das Gericht wurde durch Erlass vom 5. Juni 1953 aufgelöst, nachdem 1953 durch das Arbeitsgerichtsgesetz das Bundesarbeitsgericht als bundesweite Revisionsinstanz eingerichtet worden war.
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