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Verbandsangehörige Gemeinde bedeutet

Verbandsangehörige Gemeinde

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Verbandsangehörige Gemeinde bedeutet

  • Gemeinden, die einer als Verband bezeichneten Struktur angehören, siehe Verband (Recht) und Gemeindeverband. Konkrete spezifischere Bedeutungen gibt es u. a. bei
    • Gemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die zu einer Verbandsgemeinde gehören, siehe Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) und Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt)
    • Gemeinden in Österreich, die zu einem Gemeindeverband gehören, siehe Gemeindeverband (Österreich)
    • Gemeinden im österreichischen Bundesland Salzburg, die zu einem Regionalverband gehören, siehe Regionalverband
  • In einigen deutschen Ländern gibt es den Verbandsgemeinden ähnliche Strukturen mit anderen Bezeichnungen und zum Teil auch anderer Aufgabenstellung.
    • In Niedersachsen: Samtgemeinde
    • In mehreren Ländern: Verwaltungsgemeinschaft
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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