| Regierungspräsidium Karlsruhe — RPK — | |
|---|---|
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| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Landesmittelbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen |
| Gründung | 1. Januar 1973 |
| Vorgänger | Regierungsbezirk Nordbaden |
| Hauptsitz | Karlsruhe |
| Regierungspräsident | Alexander Föhr (CDU) |
| Regierungsvizepräsident | Peter Hahn |
| Bedienstete | ca. 1800 |
| Haushaltsvolumen | 80.398.600 Euro (Ausgaben 2023, Entwurf) |
| Netzauftritt | rp.baden-wuerttemberg.de/rpk |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist eine Landesmittelbehörde von Baden-Württemberg. Sie ist die Verwaltungsbehörde des Regierungsbezirks Karlsruhe und besitzt darüber hinaus bei einigen Aufgabenfeldern die Zuständigkeit für das gesamte Bundesland. Der Sitz des Regierungspräsidiums befindet sich am Schlossplatz 1–3 im Karlsruher Stadtteil Innenstadt-Ost. Das Regierungspräsidium als Behörde ist der unmittelbaren (direkten) Staatsverwaltung zugeordnet.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Landeshoheitszeichengesetz (LHzG) führt das Regierungspräsidium Karlsruhe als Hoheitszeichen das große Landeswappen.
Zuständigkeitsbereich

Als mittlere Landesbehörde steht das Regierungspräsidium zwischen dem Land Baden-Württemberg und der kommunalen Ebene (Land- und Stadtkreise sowie Große Kreisstädte, Städte und Gemeinden). Der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist für die meisten Aufgabenfelder mit dem gleichnamigen Regierungsbezirk deckungsgleich, der sich über sieben Land- und fünf Stadtkreise erstreckt. Die Zuständigkeit umfasst den Landkreis Calw, den Enzkreis, die Landkreise Freudenstadt und Karlsruhe, den Neckar-Odenwald-Kreis, den Landkreis Rastatt, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 2,8 Millionen Einwohner (31. Dezember 2024) tätig. Hinzu kommen landesweite Zuständigkeiten in den Bereichen Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht und bei der 2025 gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften sowie bei der landesweit zentralen Steuerung der Flüchtlingsaufnahme, Unterbringung und Verteilung.
Organisation
Die Behörde ist organisatorisch in 8 Fachabteilungen und 60 Referate gegliedert. Dem Regierungspräsidenten unmittelbar nachgeordnet sind der persönliche Referent, die „Beauftragte für Chancengleichheit“ und die „Vertrauensperson der Schwerbehinderten“.
Das Regierungspräsidium zählt rund 1800 Mitarbeiter. Die Behördenleitung hat seit 2026 Regierungspräsident Alexander Föhr (CDU) inne. Als Regierungspräsident fungiert Föhr als politischer Beamter und vertritt die Landesregierung im Regierungsbezirk und ist für den Vollzug (Umsetzung) der gesetzlichen Aufgaben und der Ziele der Landespolitik verantwortlich.
Der Haushaltsplan des Landes Baden-Württemberg sah für das Regierungspräsidium Karlsruhe im Jahr 2023 insgesamt Einnahmen von 55.556.400 Euro und Ausgaben von 80.398.600 Euro vor.
Regierungspräsidenten seit 1952
- 1952–1963: Hans Huber
- 1963–1974: Werner Munzinger
- 1975–1985: Trudpert Müller
- 1986–1988: Adolf Bieringer (CDU)
- 1988–1994: Karl Miltner (CDU)
- 1994–2005: Gerlinde Hämmerle (SPD)
- 2005–2012: Rudolf Kühner (parteilos)
- 2012–2019: Nicolette Kressl (SPD)
- 2019–2026: Sylvia Felder (CDU)
- seit 2026: Alexander Föhr (CDU)
Abteilungen
Die acht Abteilungen werden jeweils von Abteilungspräsidenten geleitet.
- Abteilung 1: Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz
- Abteilung 2: Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
- Abteilung 3: Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen
- Abteilung 4: Mobilität, Verkehr, Straßen
- Abteilung 5: Umwelt
- Abteilung 6: 2014 weggefallen (früher Landespolizeidirektion)
- Abteilung 7: Schule und Bildung (früher: Oberschulamt Karlsruhe)
- Abteilung 8: Asylrecht, Ausländer, Rückkehrmanagement, Spätaussiedler, Zentrale Bußgeldstelle, Lotterie- und Glücksspielrecht, Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
- Abteilung 9: Flüchtlingsangelegenheiten, landesweite Steuerung, Aufnahme, Unterbringung, Verteilung
Sitz
Das Hauptgebäude des Regierungspräsidiums am Karlsruher Schlossplatz 1–3 entstand von 1830 bis 1833 nach Plänen von Heinrich Hübsch als Finanzkanzlei des Großherzogtums Baden. Hübsch verwirklichte hier erstmals seine Vorstellung vom Rundbogenstil. Zum Regierungspräsidium gehört heute ebenfalls das benachbarte Haus Schlossplatz 4–6, die ehemalige Staatsschuldenverwaltung und Landeshauptkasse, errichtet 1911–1913 nach Entwurf von Friedrich Ostendorf. Beide Gebäude erlitten im Zweiten Weltkrieg Zerstörungen und wurden mit Aufstockungen wiederaufgebaut. Sie stehen unter Denkmalschutz wie einige der weiteren von der Behörde genutzten Gebäude.
Hauptsitz Schlossplatz 1–3
Aufnahme um 1920
Gebäude Schlossplatz 4–6
Schlossplatz 4–6 vor Kriegszerstörung
Siehe auch
- Regierungsbezirk Karlsruhe
- Regierungsbezirk Karlsruhe
- Innenstadt-Ost (Karlsruhe)
- Behörde (Karlsruhe)
- Bildungsbehörde
- Denkmalbehörde (Deutschland)
- Gesundheitsbehörde (Deutschland)
- Landwirtschaftsbehörde (Deutschland)
- Migrationsbehörde
- Umwelt- und Naturschutzbehörde (Deutschland)
- Straßenverkehrsbehörde
- Verkehrsbehörde (Deutschland)
- Wirtschaftsbehörde (Deutschland)
- Behördengründung 1973
