| Wappen der Sechsstädte | ||
|---|---|---|
Budissin | Görlitz | Zittau |
Lauban | Kamenz | Löbau |
Als Oberlausitzer Pönfall wird die vom böhmischen König Ferdinand I. im Sommer 1547 vorgenommene Bestrafung der zum Oberlausitzer Sechsstädtebund gehörenden Städte Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban, Löbau und Zittau bezeichnet.
Anlass

Der Pönfall steht im engen Zusammenhang mit dem Schmalkaldischen Krieg und dem Aufstand der böhmischen Stände in den Jahren 1546/47. Als Ferdinand I. seinem Bruder Kaiser Karl V. gegen die im Schmalkaldischen Bund vereinten protestantischen Fürsten und Städte zu Hilfe kam, forderte er auch von den Ständen der böhmischen Kronländer Militärhilfe gegen die Protestanten. Die überwiegend evangelischen bzw. utraquistischen Stände Böhmens und der Oberlausitz wollten jedoch nicht gegen ihre Glaubensgenossen zu Felde ziehen. In Böhmen leisteten sie dem König offenen Widerstand, woraus sich der Böhmische Ständeaufstand 1547 entwickelte. In der Oberlausitz dagegen verhielten sich Adel und Städte 1546 abwartend, sie zogen die Verhandlungen mit Ferdinand I. in die Länge und hofften auf diese Weise, der Beteiligung am Krieg doch noch entgehen zu können. Die Verhandlungen mit dem König liefen über den Landvogt. Nur im Januar 1547 brachten der Landeshauptmann Hans von Schlieben und der Kamenzer Stadtschreiber Andreas Günther als Abgesandte der Stände dem König in Prag ihre Bitten vor, erreichten aber lediglich eine Fristverlängerung für Steuerzahlungen.
Am 12./14. Januar 1547 erließ König Ferdinand ein allgemeines Aufgebot an alle Untertanen in Böhmen und den Nebenländern, sie sollten „bei Vermeidung eines Pönfalls“ Truppen bereitstellen gegen den drohenden Einfall des sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich I. in die Niederlausitz, von einem Krieg gegen den Schmalkadischen Bund war dabei nicht die Rede. Der oberlausitzische Adel bewilligte ein Kontingent von 1000 Mann zu Ross, die Sechsstädte 500 Mann zu Fuß, beide für die Dauer von zwei Monaten. Der Adel sandte sein Kontingent Ende Januar ab. Die Städte schickten ihre Fußtruppen erst am 25. Februar in Richtung Dresden zur Armee der habsburgischen Brüder. Mit diesem Tag begann die Zählung der zwei Monate.
Noch vor Ablauf der Zweimonatsfrist schlugen die Sechsstädte auf einem Landtag zu Budissin vor, dem König die bevorstehende Entlassung der oberlausitzischen Truppen anzukündigen. Die Vertreter des Adels und der Oberlausitzer Amtshauptmann Ulrich von Nostitz erklärten das für unnötig, der Landtag beschloss, die Söldner beider Stände nicht über die bewilligte Frist hinaus beim Heer zu belassen. Einen Tag vor Fristablauf sandte Ferdinand aus dem Heerlager bei Oschatz ein Schreiben an die Sechsstädte: Weil ihr Fähnlein „ihrer aufgerichteten Bestellung nach nunmehr ausgedient“ hätte, sei es sein „gnädiges Begehr“, die Städte möchten ihr Fähnlein noch zwei Monate im Felde lassen. Die Städte hatten aber bereits Abgeordnete mit dem auszuzahlenden Sold an das Heer geschickt, die auftragsgemäß am 24. April 1547 die städtische Truppe entließen. Doch genau an diesem Tag fand die Entscheidungsschlacht bei Mühlberg statt, in der das kaiserliche Heer die Truppen des Schmalkaldischen Bundes besiegte. Aus Ferdinands Sicht hatten die Städte ihn während des Kampfes gegen den Feind verlassen. Der oberlausitzische Adel hatte seine Reiter entgegen dem gemeinsamen Landtagsbeschluss beim König belassen und stand damit hoch in dessen Gunst und Gnade. Für den Ausgang der Schlacht hatten die städtische Fußtruppen in einem Heer von 30.000 Mann keine Bedeutung.
Als die Städte einige Tage später Ferdinands Schreiben erhielten, schickten sie eiligst 4000 Gulden an den König, dass er – schneller als sie – neue Söldner anwerben könne. Aber der König nahm das Geld ebenso wenig an wie mehrere Wagen Proviant, die ihm die Städte im Mai sandten.
Der Pönfall
Nach kurzen Kämpfen besetzte Ferdinand Anfang Juni 1547 Prag. Danach ging er an die Bestrafung des Widerstands in Böhmen. Vor einem Gerichtstribunal, dem aus der Oberlausitz der Herr Christoph von Dohna und die Ritter Ulrich von Nostitz, Hans von Schlieben, Nikolaus von Metzrodt und Hans von Maxen angehörten, mussten sich 16 Herren, 19 Ritter und 29 königliche Städte verantworten. Vier Anführer, zwei Ritter und zwei Bürger, wurden hingerichtet. Die Städte wurden jeweils einem königlichen Hauptmann unterstellt, mussten hohe Strafgelder zahlen und verloren alle Privilegien und Landgüter. Die wirtschaftlichen Privilegien wurden den Städten meist zurückgegeben, doch ihren politischen Einfluss erlangten sie nicht wieder.
Am 9. August erhielt jede Sechsstadt eine Anklageschrift und eine Vorladung: Bürgermeister, Richter und Räte sowie die Ältesten der Zünfte hatten am 1. September in Prag vor dem König und seinen Räten zu erscheinen. Die Anklage auf Hochverrat enthielt zwölf Punkte von unterschiedlichem Gewicht: Schwer wogen die Entlassung der Städtischen Söldner am Tage der Entscheidungsschlacht und die Veruntreuung von Kirchenkleinodien im Zuge der Reformation – wie z. B. in den Franziskanerklöstern Bautzen und Kamenz. Andere Punkte betrafen unbedeutende Vorfälle der letzten Monate oder alte Vorwürfe des oberlausitzischen Adels zu Steuer- und Rechtsfragen. Eine Abschrift der Anklage ging an den oberlausitzischen Adel mit der Aufforderung, Bevollmächtigte zu der Verhandlung nach Prag zu schicken. Obwohl keine urkundlichen Beweise vorliegen und der Prozess nur mündlich geführt wurde, waren schon die Zeitgenossen überzeugt, dass der oberlausitzische Adel an der Anklage beteiligt war. Insbesondere der Bautzener Amtshauptmann Ulrich von Nostitz wurde als „ausbündiger Erzfeind der Städte, der all dieses Unglücks der vornehmste Anstifter war“ bezeichnet.
Am 5. September 1547 erschienen die 81 Abgesandten der Sechsstädte zur öffentlichen Audienz vor dem König. Auf dringendes Anraten des Landvogts Zdislav Berka von Dubá und Ulrichs von Nostitz verzichteten sie auf die Vorlage ihrer Verteidigungsschriften, unterwarfen sich dem König auf Gnade und Ungnade. Damit verzichteten sie auf alle Rechtsmittel. Zwei Tage darauf verkündeten königliche Kommissare – darunter Ulrich von Nostitz – die Strafen, die die Städte einfach anzunehmen hatten:
- Städte und Zünfte hatten alle Privilegien, Freiheiten, Ordnungen und Statuten auszuliefern, damit wurde ihnen auch die städtische Gerichtsbarkeit und die freie Ratswahl entzogen
- Alle städtischen Lehen und Landgüter waren an die Böhmische Kammer abzutreten
- Alles Geschütz, Munition und Pulver waren sofort an den König auszuliefern
- Einführung einer ewigen Biersteuer von einem Weißgroschen für jeden Scheffel zu vermalzendem Weizen oder Gerste
- Hinterlegung eines Strafgelds in Höhe von 100.000 Gulden für entwendete Kirchenkleinodien und eingezogene Kirchenlehen (Görlitz 40.000, Bautzen und Zittau je 20.000, Lauban 10.000, Löbau und Kamenz je 5000).
Die Deputierten mussten das Urteil sofort unterschreiben, einige Ratsherren wurden nach Hause geschickt, um die erste Hälfte der Strafgelder zusammenzubringen, die anderen bis dahin inhaftiert.
Die folgende Liste enthält 78 der insgesamt 81 nach Prag gesandten Vertreter der Städte.
- aus Bautzen:
- Ratsmitglieder: Dr. Franz Göritz (Ex-Consul), Christoph Pfeil (1533–1539 Bürgermeister), Franz Schütze, Georg Welsch, Valentin Locke (Richter, ab 1556 Bürgermeister), Lampert Distelmeyer (Syndicus), Stephan Hase, Martin Stamm (Scabinus), Gregor Rüdiger, Johann Globitz (Sub-Notar)
- Von der Gemeinde: Nickel Bernhardt (Kürschner), Franz Brößler (Fleischer), Mathes Franke (Tuchmacher), George Jordan (Bäcker).
- aus Görlitz:
- M. Jakob Rösler (Consul), Franz Schneider, Johann Commerstadt (Scabinus), Hieronymus Appeler, Hans Hermann, M. Peter Skorler,George Röber (Senator), M. Petrus Schwoffheim, Lorenz Hillebrandt (Fleischer), Hans Feuerbach, Nickel Breuer (Rotgerber), Michael Schmied, Georg Weider, M. Servatius Girlach (Syndikus), M. Paul Kretschmer (Stadtschreiber), Franz Lindner (Richter).
- aus den Zechen: Anton Teichmann (Tuchmacher), Hans Popel (Bäcker), Blasius Henne (Schuster), Nickel Hillebrand (Fleischer), Siegmund Peitzner (Krämer).
- aus Zittau:
- Konrad Nesen (Syndicus), Friedrich Weigand, Lorenz Heuner, Nikolaus Dornspach (Notar), Hans Kern, Paul Vogel.
- Von der Gemeine: Hans Lusdorf, Hans Eisersdorf, Hans Scherffing (Tuchmacher), Franz Peterlein (Fleischer), Erasmus Hennig (Schuster), Franz Lange (Bäcker).
- aus Lauban:
- Urban Zeidler (Consul), Blasius Schubert, M. Ambrosius Laub (Syndicus), Georg Hausdorf, Fabian Hänisch, Lukas Scholz.
- Von der Gemeinde: Martin Wiesner, Georg Schwarzbach (Schuster), Christoph Ulrich (Fleischer), Georg Scholze (Bäcker), Hans Schwarzbach (Schneider), Paul Heer (Kupferschmidt).
- aus Löbau:
- Johann Stühler (Consul), Balzer Behler (Richter), Hans Thäter, Hans Heinze, Johann Friedland (Stadtschreiber), Blasius Dreher.
- Von der Gemeinde: Georg Richter, Thomas am Ende (Tuchmacher), Andreas Hüter (Schuster), Georg Bräuser (Fleischer), Hans Wiese (Bäcker), Melchior Zimmermann (Kürschner).
- aus Kamenz:
- Andreas Günther (Consul), Andreas Lacher (Stadtschreiber), Glatte (Senator), Paul Gierisch.
- Ältesten: Urban Schneider, Faust, Schubert, Mehlhose.
Anmerkungen
- Consul = Bürgermeister, Scabinus = Schöffe, Syndicus = Rechtsanwalt der Stadt, Senator = Ratsmitglied, M. = Magister, Zechen = hier Zünfte
Die Görlitzer Franz Schneider und Franz Lindner und einige andere kamen in ein besseres Gefängnis auf der Prager Burg. Da sich die gefangenen Zittauer und Bautzener Ratsherren dem Strafmaß widersetzten, wurden sie „in eine Art von Kloake“ mit üblem Gestank verschleppt. Am 9. September wurde das Urteil von den Gefangenen unterschrieben. Am 10. September wurden zwei Vertreter jeder Stadt nach Hause geschickt, um die Strafe zu verkünden. Die anderen Gefangenen erhielten am 11. September „ein nicht viel leidlicheres Gefängnis“ auf der Burg. Nach Bautzen reisten: Franz Göritz und Valentin Locke, nach Görlitz: Franz Schneider und Michael Schmidt, nach Lauban: Urban Zeidler und Paul Heer, nach Löbau: Johann Stühler und Hans Heintze, nach Kamenz: Andreas Günther. Die Görlitzer Gesandten, die durchgehend mit den Gefangenen im Briefkontakt standen, „mussten von Haus zu Haus, von Dorf zu Dorf ziehen und überall hin schreiben“, um die immense Strafsumme zusammenzubringen. Einige der reichsten Bürger, darunter Joachim Frenzel, Kaspar Berndt, Jakob Emmerich und Heinrich Scheußlich, weigerten sich überhaupt etwas beizutragen. Der Görlitzer Rat wurde wie schon mehrmals zuvor auch von Juden entlastet. Kurz vor der Freilassung der Gefangenen, am 12. Oktober 1547, lieh Sigmund Morgenrot dem Rat am 7./8. Oktober 300 Taler.
Mit der Durchführung der Strafmaßnahmen wurden königliche Kommissare beauftragt, darunter Ulrich von Nostitz und andere Vertreter des Oberlausitzer Adels. Sie nahmen die Kirchenkleinodien und Geschütze in Empfang, ersetzten Bürgermeister und Räte durch Kandidaten ihrer Wahl. In das Amt des Stadtrichters wurden Adlige eingesetzt. Die den Städten entzogenen Dorfschaften wurden königlichen Beamten unterstellt. Die Zünfte wurden aufgehoben. Doch schon am 1. Oktober verzieh der König den Städten alle bisher „gethanen Verwirkungen“, nahm sie wieder in seinen königlichen Schutz auf und versprach, dass ihnen ihre Vergehen zu keinem Nachteil gereichen sollten. Gleichzeitig erhielten sie einen Teil ihrer Privilegien zurück.
Geschichtliche Einordnung
Das Strafgericht über die Böhmischen Stände und der Oberlausitzer Pönfall ordnen sich beide ein in den Übergang von der mittelalterlich-frühneuzeitlichen Ständeordnung zu einer monarchischen Staatsform. Ferdinand verfolgte von Beginn an eine Regierungskonzeption, die auf dem zentralistischen Prinzip beruhte und mit dem Prinzip des Ständestaates zusammenstoßen musste.„Positive staatliche Gewalt sah er [Ferdinand] offenbar nur in der königlichen Gewalt mit ihrem Apparat (Hofpartei, Ämter, Kammer), nicht aber zugleich in der Repräsentation der Stände, die für ihn eher einen potentiellen oppositionellen Störfaktor darstellten.“ Die Niederschlagung des böhmischen Ständeaufstands wie auch die Strafen gegen den Sechsstädtebund erleichterten Ferdinand I. den Weg zur Durchsetzung der zentralistischen Maßnahmen. Das Prestige der Hofkanzlei wurde gestärkt, die Böhmische Kammer als fiskalische Oberbehörde wurde reorganisiert – als fiskalische Oberbehörde in der Oberlausitz wurde die Landeshauptmannschaft der Oberlausitz errichtet mit Ulrich von Nostitz als erstem Landeshauptmann, dem zweithöchsten Amt nach dem Landvogt. Mit dem neu geschaffenen Appellationsgericht in Prag wurde das Gerichtswesen zentralisiert, auch für die Oberlausitz war es fortan die einzige Berufungsinstanz. In den königlichen Dienst traten fremde Adlige, die zur allmählichen Bürokratisierung beitrugen. Die böhmischen Stände mussten das Recht der Königswahl aufgeben und dem dynastischen Erbrecht der Habsburger zustimmen.
Die Religionsfrage spielte bei der Begründung des Pönfall-Urteils keine Rolle. Die Bestrafung der Städte geschah nicht aus religiösen Gründen. Auch später griff der König nicht in die kirchliche Ordnung der Oberlausitzt ein.
Die Folgen für die Städte und ihre Überwindung
Unmittelbare Folgen des Pönfalls waren die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der wirtschaftliche Niedergang der Städte. Die städtische Ordnung war beeinträchtigt, weil die Gerichte nicht mehr funktionierten, die städtischen Büttel keine Waffen hatten und die neu eingesetzten Räte unerfahren waren. Die Wirtschaft litt an akutem Geldmangel wegen der hohen Geldstrafe. Der Verlust der Landgüter führte zu einer schwierigen Versorgungslage, schwächte aber auch die Kreditwürdigkeit der Städte, die ihre Kredite durch die Landgüter abgesichert hatten. Da Zunftordung und Meilenrecht aufgehoben waren, siedelten sich Handwerker zunehmend auf den Dörfern an, zum Nachteil der städtischen Gewerbe. Der Kaufkraftverlust traf am Ende auch den Adel, der seine Produkte nicht mehr absetzen konnte. Im Weichbild von Zittau, Görlitz und Lauban begann damals die Ausbreitung der Leinenweberei, die den Landstrich auf lange Zeit prägte. Weil auch die Güter kirchlicher Stiftungen eingezogen wurden, konnten Arme und Kranke nicht mehr ordentlich versorgt werden, so dass Unruhen zu befürchten waren.
Von verschiedenen Seiten wurde der König mit Bitten bestürmt, die drakonischen Strafmaßnahmen gegen die Städte zu lockern. 1557 bekamen die Städte die freie Ratskür zurück, bis 1559 noch mit der Auflage, die Liste der Ratskandidaten zuvor in Prag bestätigen zu lassen. Die zu Gunsten der Böhmische Kammer eingezogenen Landgüter wurden schlecht verwaltet. Die eingesetzten Kommissare erwiesen sich als unfähig und in Einzelfällen auch als korrupt, so dass die königliche Kammer kaum Einnahmen aus dem neuen Besitz erzielte. Schon 1549 wurden Güter im näheren Umkreis der Städte zurückgegeben, aber nicht die Obergerichtsbarkeit. In der Folgezeit nahmen die bereits hoch verschuldeten großen Städte hohe Kredite auf, um Dörfer und Güter zurückzukaufen, bevor sie an den Adel verschenkt oder verkauft wurden. Die drei kleineren Städte Kamenz, Löbau und Lauban konnten das nicht leisten und blieben arm. Die hohen Strafgelder und die Kosten für den Rückkauf der Güter und Privilegien hatten der städtischen Wirtschaft enorme Mittel entzogen, so dass sie noch Jahrzehnte später deutlich geschwächt war, zumal die Räte zur Abtragung der Schulden bis in die 1580er Jahre hinein höhere Steuern erheben mussten.
1558–1561 wurden Güter im Besitz der Städte oder ihrer Bürger vom Lehnsgut wieder in vererbbares Eigentum umgewandelt. 1562 regelte Ferdinand – seit 1558 Römisch-deutscher Kaiser – die Kriminaljustiz in der Oberlausitz neu, die Obergerichtsbarkeit wurde den Sechsstädten und allen Ständen, die sie schon früher besessen hatten, zurückgegeben. Die Städte bekamen wieder die Blutgerichtsbarkeit über ihre Bürger und die Untertanen auf ihren Dörfern, aber nicht über den Adel. 1561 ratifiziert der Kaiser eine neue Landesverfassung der Oberlausitz, die die Grundzüge der alten weitgehend übernahm und im Wesentlichen bis 1815 in Kraft blieb.
- Wikipedia:Exzellent
- Deutsche Geschichte (16. Jahrhundert)
- Geschichte der Oberlausitz
- Konflikt 1547