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Der Kreis Ziegenrück bestand in der preußischen Provinz Sachsen von 1816 bis 1945. Er umfasste drei Städte und 35 Gemeinden. Daneben bestanden bis 1928 im Kreis

Landkreis Ziegenrück

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Karte des Kreises Ziegenrück im Jahr 1840
Burg Ranis, Sitz des Landratsamtes

Der Kreis Ziegenrück bestand in der preußischen Provinz Sachsen von 1816 bis 1945. Er umfasste drei Städte und 35 Gemeinden. Daneben bestanden bis 1928 im Kreis elf Gutsbezirke. Die Kreisstadt war zunächst in der namensgebenden Stadt Ziegenrück, ab 1856 dann in der Stadt Ranis.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Im Zuge der Preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurden zum 15. Juni 1816 die bei Preußen gebliebenen Teile des vormals königlich sächsischen Neustädtischen Kreises dem Regierungsbezirk Erfurt in der Provinz Sachsen als Kreis Neustadt zugeteilt. Das Landratsamt befand sich in Ziegenrück.

Zunächst war Preußen der ganze Neustädtische Kreis zugesprochen worden. Da es sich aber in Art. 37 der Kongressakte verpflichtet hatte, dem Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach an dessen Fürstentum Weimar angrenzende oder benachbarte Gebiete mit mindestens 50.000 Einwohnern abzutreten, einigten sich Preußen und Sachsen-Weimar-Eisenach unter anderem auf die Abtretung der östlichen Teile des Neustädtischen Kreises, benannt in Neustädter Kreis, sodass nur ein Rest, d. h. die Westteile der Ämter Ziegenrück (mit Ziegenrück und den Saaleübergängen) und Arnshaugk (mit der Gegend um Ranis und der Exklave Kamsdorf), bei Preußen blieb. Es waren weniger wirtschaftliche Beweggründe, die Preußen veranlassten, sich für diesen so entlegenen Kreis zu interessieren, vielmehr waren es größtenteils militärische Überlegungen. Mit dem Besitz des Kreises hatte Preußen die wichtigen Brückenköpfe über die Saale und den Weg nach Franken in seiner Hand. Kurz darauf, noch vor 1820, wurde der Name des Kreises in Kreis Ziegenrück geändert. 1856 verlegte der derzeitige Landrat Ludwig Franz von Breitenbauch das Landratsamt auf die Burg Ranis, in dessen Familienbesitz sie sich befand.

Die Exklaven des vogtländischen Amts Plauen, d. h. die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Sparnberg und Blankenberg kamen 1815 ebenfalls als Exklaven zum preußischen Kreis Ziegenrück, der selbst eine Exklave der Provinz Sachsen war. Als Folge des verlorenen Deutschen Kriegs von 1866 fiel die zu dieser Zeit zum Königreich Bayern gehörende Exklave Kaulsdorf an der Saale wieder an Preußen und wurde dem Kreis Ziegenrück zugeordnet.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Die Gutsbezirke im Kreis wurden am 30. September 1928 aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar unterstellt.

Im April 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die US-Armee besetzt, fiel dann aber vereinbarungsgemäß an die Sowjetische Besatzungszone.

Sowjetische Besatzungszone

Zum 1. Juli 1945 wurden Blankenberg, Blintendorf, Gefell und Sparnberg an den Landkreis Schleiz sowie Goßwitz, Großkamsdorf, Kaulsdorf und Kleinkamsdorf an den Landkreis Saalfeld abgegeben. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1945 wurde der Kreis Ziegenrück aufgelöst und bis auf zwei Gemeinden in den Landkreis Saalfeld eingegliedert. Lediglich die Gemeinden Eßbach und Külmla kamen zum Landkreis Schleiz.

Kommunalverfassung

Der Kreis Ziegenrück gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1928 – in selbständige Gutsbezirke. Mit der Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohner Quelle
18168112
184312.826
187114.823
189015.906
190017.400
191019.328
192519.457
193320.786
193921.414

Städte, Gemeinden und Gutsbezirke

Vor 1815 zum Amt Ziegenrück gehörig

Stadt
  • Ziegenrück
Gemeinden
  • Altenbeuthen
  • Bahren
  • Drognitz
  • Eßbach
  • Gössitz
  • Külmla
  • Liebengrün
  • Liebschütz
  • Moxa
  • Neidenberga
  • Neuenbeuthen
  • Paska
  • Reitzengeschwenda
Gutsbezirke (bis 1928)
  • Altenbeuthen
  • Brandenstein
  • Rittergut Külmla
  • Neidenberga

Vor 1815 zum Amt Arnshaugk gehörig

Stadt
  • Ranis
Gemeinden
  • Bodelwitz
  • Dobian
  • Gertewitz
  • Goßwitz
  • Gräfendorf
  • Großkamsdorf
  • Kleinkamsdorf
  • Krölpa
  • Oelsen
  • Öpitz
  • Peuschen
  • Rockendorf
  • Schmorda
  • Seisla
  • Trannroda
  • Wernburg
  • Wilhelmsdorf
  • Zella
Gutsbezirke (bis 1928)
  • Burg Ranis
  • Gräfendorf
  • Heroldshof
  • Rockendorf
  • Wernburg
  • Wöhlsdorf

Vor 1815 zum Amt Plauen gehörig

Stadt
  • Gefell
Gemeinden
  • Blintendorf
  • Blankenberg
  • Sparnberg
Gutsbezirk (bis 1928)
  • Sparnberg

Vor 1866 zu Bayern gehörig

Gemeinde
  • Kaulsdorf

Landräte

  • 1816–1817Albert von Breitenbauch zu Brandenstein
  • 1817–1823Georg Ludwig von Breitenbauch auf Burgranis
  • 1823–1827Georg von Stuckrad (Landratsverweser)
  • 1827–1847Hans Antin Wilhelm von Flotow
  • 1847–1868Ludwig Franz von Breitenbauch
  • 1866 Otto von Klewitz (vertretungsweise)
  • 1868–1908 Arthur von Breitenbuch
  • 1908–1921 Georg von Erffa
  • 1921 Georg Lang von Langen (kommissarisch)
  • 1921–1936 Wolf von Wolffersdorff
  • 1936–1939 Wolfgang Geißler
  • 1939–1941 Heinrich Bork
  • 1941– ?Berk
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