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Kurfürstentum Württemberg

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Das Kurfürstentum Württemberg (in zeitgenössischen Verträgen auf französisch l'Électorat de Wurtemberg), auch Kurwürttemberg, war eine kurzlebige staatliche Formation im Übergang vom alten Herzogtum zum neuen Königreich Württemberg. Dieses Kurfürstentum im Südwesten des Heiligen Römischen Reiches bestand in den Jahren von 1803 bis 1806. Die Kurwürde war wirksam seit dem 28. April 1803 mit dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS), als Herzog Friedrich II. gemäß § 31 eine der vier neu vergebenen Kurwürden erhielt. Zudem wurde in § 6 als Ausgleich für verlorene linksrheinische Territorien das von ihm regierte Gebiet deutlich vergrößert und die Einwohnerzahl damit erhöht. Nach der Unterzeichnung der Rheinbundakte am 20. Juli 1806 folgte der Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich am 1. August 1806. Damit ist die württembergische Kurwürde obsolet geworden. Bereits am 1. Januar 1806 hatte der Kurfürst von Württemberg mit Zustimmung Kaiser Napoleons die Königswürde angenommen.


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Kurfürstentum Württemberg
Wappen
Kurfürstliches Wappen
Alternativnamen Kurwürttemberg
Entstanden aus Herzogtum Württemberg
Herrschaftsform Monarchie
Herrscher/
Regierung
Kurfürst Friedrich
Reichstag 2 Virilstimmen auf der weltlichen Bank im Reichsfürstenrat (und 3 weitere Stimmen gemäß nicht ratifiziertem § 32 RDHS)
Hauptstädte/
Residenzen
Stuttgart
Dynastien Haus Württemberg
Konfession/
Religionen
lutherisch und römisch-katholisch
Aufgegangen in Königreich Württemberg 1806

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ereignisse der Vorjahre

 
Ab 1803 hoben kurfürstliche Hoheitstafeln die Reichssturmfahne hervor
 
Kurfürst und seit 1806 König Friedrich von Württemberg, Bildnis ausgeführt durch den Hofmaler Johann Baptist Seele (1774–1814), 1806, Öl auf Leinwand, 237 cm × 135,5 cm, Landesmuseum Württemberg, Stuttgart.
 
Kurfürstliches Wappen im Innenhof des Schlosses ob Ellwangen

Im Frieden von Campo Formio hatte das Herzogtum Württemberg am 17. Oktober 1797 seine linksrheinischen Gebiete Horbach und Reichenweiher verloren. Bereits 1793 hatte die Republik Frankreich die Grafschaft Mömpelgard annektiert. Am 23. Dezember 1797 trat Herzog Friedrich II. als Nachfolger seines Vaters Friedrich Eugen die Herrschaft in Württemberg an. Zu dieser Zeit hatte das Herzogtum eine Fläche von rund 9.400 km² mit 620.000 Einwohnern.

Die selbstbewussten und konfliktbereiten Landstände hatten zu der Zeit bereits Jahrhunderte alte verkrustete Strukturen einer Ausschuss-Oligarchie, wohingegen weite Teile der Bevölkerung, inspiriert von den Ideen der französischen Revolution, sich nach politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Reformen sehnten.

Im Spätherbst 1798 kam es wegen der Frage, mit welcher Art die Landesverteidigung zu organisieren sei, zu einem Konflikt zwischen der Regierung des Herzogs und den Landständen. Herzog Friedrich drängte auf die Bewilligung eines Berufsheers nach preußischem Vorbild, wohingegen die Landstände lediglich eine Landmiliz befürworteten, die bei drohender Kriegsgefahr alle waffenfähigen Männer zu den Fahnen rufen sollte.

Während des Zweiten Koalitionskriegs wollte Württemberg zunächst neutral bleiben, was aber weder von Frankreich noch von Österreich respektiert wurde, und schon im März 1799 zogen fremde Armeen durchs Land, so dass der Herzog sich für ein Bündnis mit Österreich entschloss. Im Mai 1800 besetzten die siegreichen Franzosen unter General Jean-Victor Moreau das Herzogtum Württemberg und zwangen Herzog Friedrich zur Flucht ins Exil nach Erlangen, das zu der Zeit preußisch war. Württemberg war seit dem Waffenstillstand bei Parsdorf, der am 15. Juli 1800 abgeschlossen wurde, mit Einquartierungen und enormen Kriegskontributionen durch die Franzosen belastet. Erst einige Monate nach dem Frieden von Lunéville konnte der Herzog im Mai 1801 nach Stuttgart zurückkehren.

Da Österreich während des Zweiten Koalitionskriegs nicht für die Sicherheit Württembergs hatte sorgen können, entschloss sich der Herzog zu einem Sonderfrieden mit Frankreich, der am 20. Mai 1802 mit dem Pariser Vertrag besiegelt wurde. An den Verhandlungen mit Frankreich war Philipp Christian von Normann-Ehrenfels entscheidend beteiligt.

Errichtung des Kurfürstentums

Am 28. April 1803 ratifizierte Kaiser Franz II. die Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses mit Ausnahme von § 32, der zusätzliche Virilstimmen vorsah. Gemäß § 31 hatte der Herzog von Württemberg somit die Kurwürde erteilt bekommen. Durch die Bestimmungen in § 6 erhielt das Herzogtum Württemberg reichsrechtlich folgende zusätzlichen Territorien als Ausgleich für die verlorenen linksrheinischen Gebiete, die jedoch im Vorgriff auf die erwartbaren Zusprüche schon im Jahre 1802 von württembergischen Truppen in Besitz genommen worden waren:

  • Fürstpropstei Ellwangen
  • Reichsabtei Zwiefalten
  • Abtei Schöntal
  • Ritterstift Comburg
  • Reichsabtei Rottenmünster
  • Damenstift Heiligkreuztal
  • Adeliges Fräuleinstift Oberstenfeld
  • Franziskanerinnenkloster Margrethausen
  • Dorf Dürrenmettstetten (Anteil des Klosters Muri, seit 1975 der höchstgelegene Teilort von Sulz am Neckar)
  • Reichsstadt Weil
  • Reichsstadt Reutlingen
  • Reichsstadt Esslingen
  • Reichsstadt Rottweil
  • Reichsstadt Giengen
  • Reichsstadt Aalen
  • Reichsstadt Hall
  • Reichsstadt Gmünd
  • Reichsstadt Heilbronn

Für seine linksrheinischen Verluste (zusammen 543 km² mit 14.000 Einwohnern) war Württemberg mit 2.250 km² und 120.000 Einwohnern entschädigt worden.

Diese neu erworbenen Gebiete wurden jedoch nicht dem Herzogtum Württemberg angegliedert, sondern in einem eigens dafür gegründeten Herrschaftsgebiet namens Neuwürttemberg mit Regierungssitz in Ellwangen zusammengefasst. Die für den Herzog lästige Ständeverfassung im angestammten Herzogtum Württemberg, das nun als Altwürttemberg bezeichnet wurde, konnte so für die neu erworbenen Gebiete geschickt umgangen und dort eine absolute Herrschaft errichtet werden. Dies ermöglichte es, den Untertanen in Neuwürttemberg Religionsfreiheit zu gewähren, was für Altwürttemberg gemäß der dort tradierten Verfassungsstruktur unmöglich war. In Altwürttemberg war für die dort lebende Bevölkerung nur das Bekenntnis zur evangelisch-lutherischen Kirche zulässig. Die altwürttembergischen Landstände verteidigten die Einhaltung dieser Regelung akribisch. In Neuwürttemberg war jedoch mehr als die Hälfte der Bevölkerung römisch-katholisch und vier Prozent Juden. Juden hatten sich im alten Herzogtum Württemberg nicht ansiedeln dürfen.

Kurfürst Friedrich herrschte in Personalunion über die beiden Landesteile Alt- und Neuwürttemberg.

Politische Entwicklung des Kurfürstentums

Für die Regierung des Kurfürstentums bildete Friedrich am 7. Mai 1803 ein Staatsministerium, welches beiden Landesteilen für die Außen- und Militärpolitik vorgesetzt war. An der Spitze der Gesamtregierung, für die Außenpolitik und für Altwürttemberg verantwortlich war der Staatsminister Georg Ernst Levin Reichsgraf von Wintzingerode. Staats- und Kriegsminister des Kurfürstentums war Ferdinand Friedrich von Nicolai.

Bereits am 1. Januar 1803 war für Neuwürttemberg ein Organisationsmanifest erlassen worden und am 14. Februar 1803 ein Religionsedikt. Damit wollte Kurfürst Friedrich die Grundlagen für die Errichtung eines modernen Staatswesens legen, das Vorbildfunktion für eine für später geplante Verschmelzung von Alt- und Neuwürttemberg haben sollte.

An die Spitze der Regierung von Neuwürttemberg trat der bewährte Staatsminister Philipp Christian von Normann-Ehrenfels. Die Landesregierung in Ellwangen sorgte für eine einheitliche Verwaltung sowie das Justiz- und Finanzwesen in Neuwürttemberg. Nach dem Vorbild der französischen Präfekturen wurden drei Landvogteien in Ellwangen, Heilbronn und Rottweil als Mittelinstanzen über der kommunalen Ebene errichtet. Die Regierung setzte eine umfassende Modernisierung in Gang. Sie vereinheitlichte das Schulwesen, die Presseordnung und die Zunftverfassung in dem bisherigen territorialen Flickenteppich, um somit Handel, Gewerbe und Landeskultur zu fördern. Das Maß und Gewichtssystem wurde an die in Altwürttemberg geltenden Maße und Gewichte angeglichen.

Zur Organisation der neuwürttembergischen Gemeinden wurde die altwürttembergische Gemeindeverfassung herangezogen, wenn auch mit modernisiertem Verwaltungsrecht und Wahlrecht der Bürgerschaft.

Die Entsendung einer großen Zahl altwürttembergischer Beamter und Schreiber in die neuwürttembergischen Gebiete gab Anlass zu Missmut in der Bevölkerung, da die Mentalität der vom Protestantismus und der Oligarchie der Ehrbarkeit geprägten Altwürttemberger sich nicht mit der Lebensweise der häufig katholischen Neuwürttemberger in Einklang bringen ließ. Die Neuwürttemberger fühlten sich bevormundet und gegängelt. Für noch größeren Ärger sorgte die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, deren Durchsetzung gegen den Widerstand der Verpflichteten oft besonders rücksichtslos geschah.

Neuwürttemberg war somit ein Experimentierfeld, das bei der Modernisierung des württembergischen Gesamtstaates half und die Überwindung der altwürttembergischen Landschaftsverfassung zum Ziel hatte.

Gerichtswesen für Alt- und Neuwürttemberg

Auswirkungen auf Alt- und Neuwürttemberg insgesamt hatte 1803 das Ende der Abhängigkeit von Berufungsgerichten auf Reichsebene, wie etwa dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht. An deren Stelle trat als höchstes Tribunal das Kurfürstliche Oberhof-Appellations-Gericht, das alle zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl in Alt- als auch in Neuwürttemberg in letzter Instanz zu entscheiden hatte. An dessen Spitze stand der Geheimrat Hans Otto von der Lühe. Im Jahre 1805 wurde der Sitz des Gerichts von Tübingen nach Stuttgart verlegt.

Weg zum Königreich Württemberg

Die Entwicklungen im durch Zollschranken von Altwürttemberg getrennten Neuwürttemberg sahen die Vertreter der altwürttembergischen Landschaft mit Sorge. Sie fürchteten, dass die althergebrachten Rechte der Landstände nach einer Vereinigung beider Landesteile abgeschafft werden sollten.

Kurfürst Friedrich befand sich 1805 ohnehin im Streit mit den Landständen wegen der Finanzierung des Kriegswesens und der Modernisierung der württembergischen Armee. Im heraufziehenden Dritten Koalitionskrieg musste eine Entscheidung getroffen werden, auf welcher Seite Württemberg stand. Nachdem das Kurfürstentum Bayern am 24. August 1805 im Vertrag von Bogenhausen und das Kurfürstentum Baden am 5. September 1805 ein Bündnis mit dem Französischen Kaiserreich eingegangen waren, befand sich Württemberg in einer Zwangslage, die ein Bündnis mit Frankreich dringend nahelegte. Dennoch zögerte Kurfürst Friedrich sehr lange eine Entscheidung hinaus. Mitte September drangen österreichische Truppen nach Württemberg vor, benahmen sich jedoch wie feindliche Besatzer, so dass der württembergische Außenminister Graf von Wintzingerode beim österreichischen Gesandten von Schraut in Stuttgart scharfen Protest einlegte. Französische Truppen überquerten am 25. September 1805 an mehreren Stellen den Rhein und drangen rasch über das Kurfürstentum Baden nach Württemberg vor. Am 30. September 1805 besetzten die Franzosen Stuttgart. Etwa 80.000 französische Soldaten waren innerhalb kürzester Zeit in Württemberg einmarschiert. Der Versuch, Württemberg neutral zu halten, war gescheitert. Am 2. Oktober 1805 kam Kaiser Napoleon mit großem Gefolge nach Ludwigsburg und wurde mit allen Ehren im Residenzschloss empfangen. Am 3. Oktober 1805 fand dort eine Unterredung unter vier Augen zwischen dem Kaiser der Franzosen und dem Kurfürsten von Württemberg statt.

Der 3. Oktober 1805 wurde zu einem historischen Tag für Württemberg. Bei dieser Begegnung der beiden Herrscher konnten gegenseitig empfundene negative Vorurteile ausgeräumt werden. Sowohl Kurfürst Friedrich als auch Kaiser Napoleon waren nach dem Gespräch von der jeweils anderen Persönlichkeit tief beeindruckt. Napoleon brauchte starke, militärisch zuverlässige Partner im Süden Deutschlands – und Kurfürst Friedrich hatte sich dafür nach dem Gespräch in den Augen des Kaisers ganz klar qualifiziert. Ohne diese persönliche Unterredung und der daraus folgenden grundlegenden politischen und militärischen Neuausrichtung durch den Bündnisvertrag vom 5. Oktober 1805 wäre wahrscheinlich lediglich das Kurfürstentum Bayern, nicht jedoch auch das wesentlich kleinere Kurfürstentum Württemberg, zum Königreich aufgestiegen.

Nun stand Württemberg fest an der Seite Napoleons und half der französischen Armee, den Vormarsch nach Osten zügig zu bewältigen. Somit konnte Württemberg Anteil nehmen an den militärischen Triumphen, die Napoleon mit den Schlachten bei Ulm und Austerlitz zu Lande errang. Im Vertrag von Brünn legten am 11. Dezember 1805 der französische Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord und der württembergische Staatsminister Philipp Christian von Normann-Ehrenfels fest, dass aus Württemberg ein Königreich werden sollte und jene Territorien von Schwäbisch-Österreich zugesprochen bekam, die nicht an Bayern oder Baden fielen. Die Festlegungen in den Verträgen von Brünn wurden dann inhärente Bestandteile des Friedens von Pressburg, der den Dritten Koalitionskrieg am 26. Dezember 1805 beendete.

Der Friede von Pressburg brachte Württemberg folgende Gebietserweiterungen:

  • Grafschaft Hohenberg
  • Landvogtei Schwaben
  • Herrschaft Ehingen,
  • die weiteren Donaustädte Mengen, Munderkingen, Riedlingen und Saulgau
  • Grafschaft Bonndorf, im Sommer 1806 an das Großherzogtum Baden abgetreten
  • Villingen, im Sommer 1806 an das Großherzogtum Baden abgetreten
  • Bräunlingen, im Sommer 1806 an das Großherzogtum Baden abgetreten
  • Landgrafschaft Nellenburg, 1810 an das Großherzogtum Baden abgetreten

Königreich und Kurfürstentum Württemberg

Die Erhebung zum Königreich bedeutete zunächst noch nicht das Ende des Kurfürstentums Württemberg. König Friedrich fiel der Gedanke schwer, sich aus dem alten Reichsverband lösen zu müssen. Gemäß Artikel 3 des Vertrags von Brünn blieb Württemberg weiterhin ein Bestandteil des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation und durfte alle Beziehungen aufrechterhalten, die den Staat als Teil des Reichsverbandes und als Kurfürstentum auszeichneten.

Im Konflikt mit den Landständen, die der zügigen Aufrüstung Württembergs im Wege standen, ermunterte Napoleon den Kurfürsten Friedrich, diese zu beseitigen, was dann am 1. Januar 1806 mit der Errichtung des Königreichs Württemberg auch tatsächlich geschah. Gleichzeitig wurden mit der Erhebung zum Königreich Württemberg die Landesteile Alt- und Neuwürttemberg vereint und eine absolute Königsherrschaft etabliert.

Vom 18. bis zum 20. Januar 1806 kam Kaiser Napoleon zum zweiten Mal nach Ludwigsburg, diesmal zusammen mit seiner Gemahlin, der Kaiserin Josephine. Der Kaiser der Franzosen zeigte dem neuen König von Württemberg somit seine Dankbarkeit für die Unterstützung im Dritten Koalitionskrieg. Allerdings bedeutete dies auch, dass Frankreich von Württemberg in Zukunft Bündnistreue und insbesondere die Bereitstellung von Soldaten erwartete.

Mit der Errichtung des Rheinbunds erfolgte am 1. August 1806 beim Reichstag in Regensburg zusammen mit den anderen Rheinbundstaaten der offizielle Austritt Württembergs aus dem Verband des Heiligen Römischen Reichs. Damit war die 1803 erworbene Kurwürde für König Friedrich von Württemberg erloschen.

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