Eine induktive Höranlage, auch Induktionsschleifenanlage, Induktionsschleife, seltener Ringschleifenanlage oder Hörschleife, ist eine technische Einrichtung, mit der Audiosignale, vornehmlich Redebeiträge und gelegentlich auch Musik in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen mit Hörgerät zugänglich gemacht werden können. Die Tonsignale werden dazu in analoge elektrische Ströme umgewandelt und diese über eine im Raum ausgelegte Induktionsschleife als elektromagnetisches Wechselfeld ausgesendet und können dann von Hörgeräten mit Empfangsspule aufgenommen und für den Träger hörbar gemacht werden.
Da die induktive Höranlage nur die Signale der angeschlossenen Mikrofone überträgt, werden störende Nebengeräusche für den Hörgeräteträger vorteilhaft ausgeblendet.
Die induktive Höranlage kommt dem Ziel der Niederschwelligkeit und Barrierefreiheit für den Hörgeräteträger besonders nahe. Andere Höranlagen-Techniken benötigen Zusatz-Empfänger (FM, IR, DECT, 2,4-GHz-Technik, ggf. auch Auracast) oder ein Smartphone zum Empfang (WiFi-Streamer, Auracast). Bei Bluetooth Auracast ist ein Smartphone zur Auswahl des Streams, eines etwaigen Passcodes oder Einscannen eines Barcodes nötig.


Anwendung
Mit Hörgeräten, die eine eingebaute Empfangspule haben (T-Spule, Abmessungen bis zu 5 mm Länge und maximal 2 mm Durchmesser), können Tonsignale aus der Induktionsschleife empfangen und wiedergegeben werden. Die Signale können auch über einen Induktionsempfänger (z. B. Ampetronic ILR3, Adastra LR2, Geemark LH10, Humantechnik/Sarabec Crescendo 60, Humantechnik LPU-1 u. v. a. m.) empfangen und über Kopfhörer wiedergegeben werden, sodass auch Schwerhörige ohne Hörgerät diese Anlage nutzen können. Hat das Hörsystem keine aktivierte T-Spule eingebaut, so gibt es bei einer Reihe von Hörsystem-Herstellern Zubehörteile mit externen T-Spulen. Ebenso gibt es bei vielen Herstellern Zubehörteile mit analogem Audio-Eingang. Diese übertragen über eine herstellerspezifische Drahtlostechnik ins Hörsystem (meist fälschlicherweise als Bluetooth bezeichnet). Diese Zubehörteile werden mit einem Induktionsempfänger verbunden und so können auch Hörsysteme, die nur über eine Drahtlostechnik verfügen, angebunden werden.
Aufbau und Funktionsweise
Das System besteht aus einer Signalquelle (z. B. Mikrofon bzw. die üblicherweise schon vorhandene Mikrofonanlage), einer elektronischen Verstärkerschaltung (technisch ein Stromverstärker), der eine im Raum verlegte Induktionsschleife speist. Die Schleife hat meist nur eine Windung und erzeugt ein magnetisches Wechselfeld, das vom Hörgerät oder einem anderen Induktionsempfänger des Hörers empfangen und für ihn hörbar gemacht wird.
Die Induktionsschleife wird um den zu versorgenden Raum herum, etwa entlang der Innenwände, verlegt und mit dem Verstärkergerät verbunden. Ist der Raum größer (z. B. Breite mehr als etwa 6–10 m) oder es gibt Stahlarmierungen, dann sind spezielle Verlegungsformen sinnvoll (z. B. Acht, Doppelacht oder Looparray). Im Betrieb wird von dieser Kabelschleife ein magnetisches Wechselfeld ausgesandt, das in der Empfangsspule des Hörgeräts durch elektromagnetische Induktion eine elektrische Spannung erzeugt, deren Verlauf dem des Audiosignals entspricht. Im Hörgerät wird diese durch den Audioverstärker verstärkt, dem individuellen Hörverlust angepasst und über den Ohrhörer an das Trommelfell des Trägers geleitet. Die Leistungsanforderungen der Induktionsschleife sind nach DIN EN IEC 60118-4 genormt. Im Schnitt muss die Feldstärke dieses Magnetfeldes 100 mA/m und maximal 400 mA/m (entsprechend magnetischer Flussdichte 502 nT betragen). Der übertragene Frequenzumfang muss nach Norm mindestens von 100 bis 5000 Hz ±3 dB reichen.
Um solche Induktionsschleifenanlagen nutzen zu können, muss das Hörgerät über eine so genannte Telefonspule (kurz: „T-Spule“) verfügen, die das magnetische Wechselfeld der Induktionsschleife aufnimmt. Bei der Nutzung der T-Spule sollte eigentlich das Mikrofon des Hörgerätes deaktiviert werden. Ein Großteil der Hörgeräte (ca. 82–85 %) besitzt solch eine T-Spule, die meist in Hörgeräteakustikerfilialen nicht aktiviert wird, d. h. die Verfügbarkeit wird auf einen Programmplatz gelegt. Hintergrund der häufigen Deaktivierung der T-Spule soll sein, dass eine versehentliche Aktivierung zu Verwirrung gerade bei weniger Technikaffinen führen könnte. Dies konnte bei den früheren analogen Hörgeräten versehentlich passieren, da diese einen kleinen Kippschalter zur Umstellung besaßen. Heutzutage jedoch muss ein Bedienknopf meist ein bis dreimal lange gedrückt werden, um in das T-Spulen-Programm zu gelangen und diese Umstellung wird akustisch vom Gerät angezeigt. Die meisten Hörsysteme werden beim Umstellen auf das T-Spulen-Programm faktisch jedoch in eine Mischstellung aus Mikrofon und T-Spulen-Empfang versetzt. Dadurch ist der Höreindruck über Mikrofon leiser und über die T-Spule könnte in seltenen Fällen ein Brummen zu hören sein, was insgesamt den Eindruck eines Gerätedefekts hervorrufen könnte. Jedoch wird Hörsystemnutzern erklärt, dass sich das Hörgerät durch aus- und einschalten immer in den Normalzustand versetzt, dass also das Gerät durch Fehlbedienung nicht beschädigt wird.
Verbreitung
Induktive Höranlagen finden vor allem in öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungsräumen wie z. B. Kirchen, Kinos, Theatern und Vortragssälen Anwendung. Mit einer induktiven Höranlage ausgestattete Örtlichkeiten werden meist im Eingangsbereich über ein Hinweisschild in Form eines blauen oder gelben Quadrates mit einem stilisierten Ohr und dem Buchstaben „T“ ausgewiesen.
Aus Kostengründen oder wegen vermutet geringer Nutzerzahl werden oft nur Teilbereiche eines Veranstaltungsraumes mit einer Ringschleife versehen. Dies sind etwa nur bestimmte Platzgruppen in Kinos oder in einer Kirche, die dann auch entsprechend gekennzeichnet sind. Dies ist aber im Sinne der Inklusion nicht als barrierefrei zu betrachten. Induktionsanlagen sind eigentlich stationäre Anlagen. Aber es können mobile FM-Anlagen oder stationäre Infrarotanlagen mithilfe einer Mini-Induktionsschleife (Halsringschleife) ebenfalls die Vorteile einer induktiven Übertragung in das Hörgerät nutzen.
Geschichte
Das System wurde im Jahr 1937 von Joseph Poliakoff gemeinsam mit Sneath Oswald Barber zum Patent angemeldet.
Vorteile
- In der Regel Verbesserung des Stör- zu Nutzgeräuschverhältnis, da das reine Audiosignal selektiv übertragen wird und Nebengeräusche ausgeblendet oder erheblich reduziert werden.
- Verbesserte Sprachverständlichkeit in Vortragsräumen mit langen Nachhallzeiten, wie insbesondere in Kirchen, da das übertragene Signal mit Mikrofon direkt an der Schallquelle aufgenommen und der Nachhall nur stark gedämpft übertragen wird.
- Praktisch vollständige Ausblendung störender Nebengeräusche aus der nahen Umgebung des Hörgeräteträgers im übertragenen Nutzsignal.
- Weltweite und hersteller-unabhängige Kompatibilität.
- Vor Ort keine Bitte der Hörgeräteträger um zusätzliche Gerätschaften notwendig.
- Keine zusätzlichen Anschaffungskosten für den Hörgeräteträger (alle Kassen-Hörgeräte besitzen die T-Spule und auch in zuzahlungspflichtige Hörsysteme ist sie kostenfrei erhältlich).
- Keine Begrenzung der Nutzeranzahl, da vor Ort keine Einzelgeräte vorgehalten und an Nutzer ausgegeben werden müssen.
- Nutzung der an die individuelle Hörschädigung angepasste Übertragungscharakeristik des einzelnen Hörgeräts (im Gegensatz etwa bei der Verwendung von Kinnbügelempfängern).
- Im Gegensatz zu digitalen Systemen hat die Induktive Höranlage als analoges System keine Latenz (Zeitversatz), sodass die für Schwerhörige wichtige optische Information (Mundabsehen, Mimik, Gestik) = Zweiwegeprinzip zeitgleich zur Verfügung steht und nicht erst durch zusätzliche Gehirnleistung synchronisiert werden müssen.
Nachteile
- Störbarkeit durch niederfrequente elektromagnetische Einstreuungen aus Geräten mit Erzeugung magnetischer Wechselfelder (wie Leuchtstofflampen mit magnetischen Vorschaltgeräten, Röhrenmonitore, Netzgeräte).
- Mögliche Störungen anderer empfindlicher Geräte durch die induktive Höranlage (wie elektroakustische Musikinstrumente im Bereich der Induktionsspule).
- Keine Verschlüsselung, Kein Schutz gegen Abhören von außerhalb des Vortragsraums, was allerdings genauso für die Lautsprecheranlage gilt.
- Mögliche Beeinträchtigung und technischer Mehraufwand in Gebäuden mit besonders großen Stahlbauteilen und -armierungen im Gebäude.
- Die Einrichtung und Installation erfordert besondere Fachkunde.
Siehe auch
- FM-Anlage
- Infrarot-Hörhilfe
- Hörgerätetechnik
- Barrierefreiheit
- Anlagentyp (Beschallung)
- Magnetismus