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Als Höherer Kommunalverband (HKV) wird in Deutschland jene kommunale Zusammenarbeit oberhalb der Landkreisebene bezeichnet, die nicht – wie etwa bei Zweckverbän

Höherer Kommunalverband

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Als Höherer Kommunalverband (HKV) wird in Deutschland jene kommunale Zusammenarbeit oberhalb der Landkreisebene bezeichnet, die nicht – wie etwa bei Zweckverbänden oder Vereinen – durch die betroffenen Kommunen selbst vereinbart, sondern durch den Gesetzgeber festgelegt wurde. Es handelt sich um regionale Organisationen, die zwar von den Ländern per Gesetz gegründet wurden, jedoch grundsätzlich der Selbstverwaltung unter Einbezug ihrer Mitgliedskommunen unterliegen. Höhere Kommunalverbände haben die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen.

Liste Höherer Kommunalverbände in Deutschland (unvollständig)
Land Name Aufgaben Rechtsgrundlage
 BW Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Sozialwesen, Fortbildung und Forschung Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
 BY Bayerischer Bezirketag dritte kommunale Ebene in Bayern Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Bezirk Oberbayern
Bezirk Niederbayern
Bezirk Oberpfalz
Bezirk Oberfranken
Bezirk Mittelfranken
Bezirk Unterfranken
Bezirk Schwaben
 HE Landeswohlfahrtsverband Hessen Sozialwesen, Schulträger Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband Hessen
Zweckverband Raum Kassel Städtebauliche Planung § 15 Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen
 MV Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern Sozialhilfeträger Gesetz über die Errichtung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern
 NI Ostfriesische Landschaft Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung § 72 Niedersächsische Verfassung (umstritten)
Oldenburgische Landschaft Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung, Naturschutz Gesetz über die Oldenburgische Landschaft
 NW Landschaftsverband Rheinland Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung
Regionalverband Ruhr Tourismus, Kulturförderung, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturbetrieb, Umweltschutz Gesetz über den Regionalverband Ruhr
Landesverband Lippe Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz, Denkmalschutz, Gesundheitswesen, Kultur- und Wissenschaftsförderung Gesetz über den Landesverband Lippe
 RP Bezirksverband Pfalz Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Umwelt- und Verbraucherschutz Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz
 SN Kommunaler Sozialverband Sachsen Sozialhilfeträger Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen

Zusammenarbeit

Einige Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit dem 1. Mai 2024 der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Georg Lunemann. Die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.

Siehe auch

  • Verwaltungskooperation
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